Weitere Richtlinien für Druckkosten-Zuschüsse:
- Die Höhe der Druckkosten-Zuschüsse richtet sich nach dem Umfang der eingegangenen und qualitativ herausragenden Bewerbungen.
- Der Bewerbung um einen Druckkosten-Zuschuss muss eine Kopie des Kostenvoranschlags des Verlags beiliegen.
- Der Finanzierungsplan soll Hinweise auf eine mögliche Eigenleistung sowie - im Falle einer Ko-Finanzierung - auf eine (beantragte bzw. bewilligte) Förderung durch andere Stiftungen bzw. Institutionen enthalten.
- In der nächsten Auswahlrunde (Frühjahr 2019) werden auf vielseitigen Wunsch vorzugsweise genderspezifisch konzipierte Dissertationen und Habilitationen berücksichtigt.
- Tagungs- bzw. Sammelbände werden von der Stiftung zukünftig nicht (mit-)finanziert.
Promotions- und Habilitations-Stipendien/ Andere Stipendien
Die finanzielle Förderung von Dissertationen, Habilitationen und anderen Forschungsprojekten durch Stipendien ist leider bis Ende Juni 2020 ausgeschöpft.
Aufgrund einer vermehrten Nachfrage muss die Stiftung leider ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Förderung hochqualifizierter wissenschaftlicher Projekte (wie Dissertationen und Habilitationsschriften) ab Ende Juni 2020 erst für die Endphase (sechs Monate) bewilligt werden kann.
Termin
Die FONTE Förderung ist wieder neu geöffnet. Anträge für das Jahr 2019 sind laufend (bis Ende März 2019) auf elektronischem Weg zu richten an Prof. Dr. Renate Kroll (siehe FONTE Geschäftsstelle). Über die Anträge wird jeweils innerhalb von zwei Monaten entschieden. Siehe auch weiter unter "Termine".