Druckkostenförderung
Die Druckkostenförderung der FONTE-Stiftung versteht sich als eine an eine Einzelperson gebundene Förderung; sie umfasst ausschließlich Dissertationen und Habilitationsschriften – vorzugsweise aus dem Bereich der genderspezifisch orientierten Literatur- und Kulturwissenschaften der Frühen Neuzeit.
Bewerbungen werden laufend entgegengenommen. Über eine Bewilligung wird innerhalb von (spätestens) drei Monaten entschieden.
Die Höhe der Druckkosten-Zuschüsse richtet sich nach dem Umfang der eingegangenen und qualitativ herausragenden Bewerbungen. Der Finanzierungsplan soll Hinweise auf eine mögliche Eigenleistung sowie – im Falle einer Ko-Finanzierung – auf eine (beantragte bzw. bewilligte) Förderung durch andere Stiftungen bzw. Institutionen enthalten. Die FONTE-Stiftung ist in der Publikation als fördernde Institution zu nennen – obligatorisch mit FONTE-Logo auf der Umschlagseite des Titelblatts.
Die Bewerbungsunterlagen für Druckkostenzuschüsse umfassen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf mit Passbild
- Wissenschaftlicher Werdegang und Liste der Veröffentlichungen
- Inhaltsverzeichnis und Beschreibung der Arbeit (Resümee/Forschungsergebnisse) auf 5 – 8 Seiten
- Kostenvoranschlag des Verlags
- Finanzierungsplan
- Probekapitel einschließlich Bild- und Anschauungsmaterial wenn vorhanden
- Dissertations- bzw. Habilitationsgutachten.
Tagungs- bzw. Sammelbände gehören nicht zum Förderprogramm. Ausgenommen:
- die Tagungsbände der von der FONTE-Stiftung bewilligten
- Stiftungsgastprofessuren-Tagungen an den mit der Stiftung kooperierenden Universitäten,
- Werkausgaben bzw. Forschungen (Sammelbände, Monographien) zu europäischen Autorinnen der Frühmoderne innerhalb der von der Stiftung begründeten Buchreihen
- Femmes de Lettres,
- Edition FONTE
- FONTE Atelier
Die Anträge sind auf elektronischem Wege (PDF-Datei) zu richten an